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Allgemeine Geschäftsbedingungen AQUASPORT Ulfers |
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§ 1 Geltungsbereich Allen von uns erbrachten Leistungen liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten auch für künftig von uns zu erbringenden Leistungen, selbst wenn deren Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. § 2 Angebot 1. Die Darstellung unseres Kursangebots auf unserer Internetpräsenz bzw. Geschäftsunterlagen ist freibleibend und steht insbesondere unter dem Vorbehalt verfügbarer Teilnehmerplätze. 2. Unsere Kursangebot besteht aus Gruppenkursen und Einzelkursen (PersonalTraining). Die Teilnahme an Gruppenkursen wird durch Monatsbeiträge oder Wertkarte abgerechnet. Die Teilnahme an Einzelkursen (PersonalTraining) wird nach Anzahl der vereinbarten Trainingseinheiten abgerechnet. § 3 Gesundheitliche Eignung Dem Teilnehmer obliegt es, sich während des gesamten Leistungszeitraums seiner gesundheitlichen Eignung im Hinblick auf die einzelnen Kursangebote zu vergewissern. Etwaige gesundheitliche Bedenken sind uns unverzüglich, jedenfalls aber vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit mitzuteilen. Soweit es sich bei den Teilnehmern um Minderjährige handelt, trifft die vorgenannte Obliegenheit deren Erziehungsberechtigte. § 4 Leistungserbringung / Annahmeverzug 1. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. Der Ausfall einer Trainingseinheit wegen gesetzlicher Feiertage führt, soweit es sich nicht um einen Einzelkurs (PersonalTraining) handelt, nicht zu einer Ermäßigung des Kurspreises. 2. Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung des in der Kursbeschreibung genannten Trainers sind wir berechtigt, die Trainingseinheit durch einen geeigneten Vertreter durchzuführen. 3. Sollte der Teilnehmer bei Einzelkursen (PersonalTraining) eine Trainingseinheit aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, hat er dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Andernfalls sind wir berechtigt, dem Teilnehmer die jeweilige Trainingseinheit in Rechnung zu stellen. § 5 Zahlung 1. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Ist mit dem Teilnehmer der Einzug per Lastschriftverfahren vereinbart, ist der jeweilige Monatsbeitrag zum Beginn des Monats fällig. 2. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen eines Zahlungsverzugs. Mit der zweiten Mahnung sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 je weiterer Mahnung zu erheben. 3. Befindet sich der Teilnehmer mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 4. Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen uns aufrechnen. § 6 Laufzeit / Kündigung 1. Wird der Vertrag über den jeweiligen Gruppenkurs nicht vom Teilnehmer oder uns spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag über den jeweiligen Gruppenkurs um die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr. 2. Wird der Teilnehmer durch Umzug, durch längere Krankheit oder in bestimmten Härtefällen an der Teilnahme von Gruppenkursen gehindert und weist der Teilnehmer dies durch Vorlage eines fachärztlichen oder behördlichen Bestätigungsschreibens nach, kann der Vertrag mit Wirkung zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Alternativ ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag bei Schwangerschaft, Krankheit, beruflicher Abwesenheit oder Einberufung zur Bundeswehr für die Dauer der voraussichtlichen Verhinderung auszusetzen. Die Vertragsdauer verlängert sich um die Dauer der Aussetzung. Die Aussetzung erfolgt nur für volle Monate. § 7 Haftung 1. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist unsere vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens unserer Erfüllungsgehilfen gilt. 2. Findet das jeweilige Kursangebot in einem öffentlich zugänglichen Schwimmbad statt, beschränkt sich unsere Haftung auf die unmittelbare Durchführung des Kurses. Die Haftung für Schäden, die bei der Nutzung des Umkleide-, Dusch- und Eingangsbereichs entstehen, wird des ausdrücklich ausgeschlossen. Die gilt insbesondere für Vermögensschäden aufgrund Diebstahls. § 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen |